Gesetzlich Krankenversichert

Die Kosten der Erstgespräche, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde stattfinden (bis zu 5 x 50 Minunten), die der Feststellung und Klärung des individuellen Behandlungsbedarfes dienen, sowie die sich dann ggf. anschließenden Probatorikstunden (bis zu 6 x 50 Minuten), die als Probephase zur Feststellung und Klärung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Überprüfung, ob Psychotherapie die richtige Behandlungsmethode darstellt, verstanden werden kann, werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Liegt eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vor, werden grundsätzlich auch die weiteren Behandlungsstunden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, nachdem gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt worden ist und eine Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt ist.

Private Krankenkasse

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel zunächst die Probatorikstunden (5 x 50 Min.). Die weitere Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt individuell von ihrem Vertrag mit der Krankenkasse ab. Hier gibt es von Kasse zu Kasse und von Vertrag zu Vertrag Unterschiede.  Zu Ihrer eigenen Absicherung sollten sie sich möglichst vor einer Behandlung bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob:

  • die Probatorikstunden von der Krankenkasse erstattet werden.
  • in Ihrem Vertrag die Kostenübernahme für Psychotherapie enthalten ist und wenn ja, in welcher Höhe und Umfang.
  • eine Beantragung der Psychotherapie erforderlich ist und wenn ja, die Formulare dafür anfordern.
  • es eine Begrenzung in der Stundenanzahl gibt.
  • ein ärztliches Konsiliar benötigt wird (Konsiliarbericht).

Wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, wenden Sie sich bitte auch an ihre Beihilfestelle und erkundigen sich dort über die Modalitäten für eine Kostenübernahme einer Psychotherapie und die notwendigen Antragsformulare, die Sie dann bitte zu einer unseren ersten Sitzungen mitbringen.

 

Selbstzahler

Sie erhalten eine Privatrechnung, die sich an der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP) orientiert und die sie selbst begleichen.

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